Kompetenzfelder
Unsere Kanzlei ist seit über 25 Jahren in diesen Bereichen tätig. Dies gibt uns eine umfangreiche Erfahrung in vielen Rechtsgebieten…..
Strafrecht
Wenn Sie gerade wegen Strafrecht nachschauen, haben Sie ein Problem, zu dem wir Ihnen dringlich raten, zuerst einen Anwalt persönlich aufzusuchen und sich direkt beraten zu lassen.
Gerade im Strafrecht gilt:
Reden ist Silber, Schweigen ist GOLD.
Gerade wer unschuldig ist, oder dies glaubt, kann Fehler begehen.
Familienrecht
Scheidung und Unterhalt.
Trennung und Auseinandersetzung der bisherigen Ehegemeinschaft, die Zuordnung der ehelichen Wohnung, die Teilung des Hausrates und viele weitere Fragen stellen sich im Fall der Trennung.
Herr RECHTSANWALT BERGMANN kann Sie beraten und fachlich begleiten.
Aktuelles im Familienrecht
Internet- und IT-Recht
Das Rechtsgebiet des "Internetrechts" verknüpft eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete miteinander: allgemeines Zivilrecht, Strafrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht...
Miet- und WEG-Recht
Wohnraummietverhältnisse als auch Gewerberaummietverhältnisse bergen oftmals erhebliches rechtliches Streitpotential auf Seiten beider Vertragsparteien. Unsere Tätigkeit im Bereich des Miet-/ Pachtrechts umfasst sowohl die Mieter-/ Pächterpartei, als auch die Vermieter-/ Verpächterseite.
Aktuelles im Mietrecht
Erbrecht
Plötzlich Erbe - oder eben nicht?
1.) Sie sollten sich frühzeitig guten Rechtsrat und Unterstützung einholen. Auch die vorzeitige Planung einer Erbenregelung ist durchaus erwägenswert.
2,) Auch nach dem Erbfall korrekt wissen, wie es weiter geht. Wie viel Anteil jemand als möglicher Erbe oder Mit-Erbe am Nachlass hat, ist leicht zu berechnen. Eine professionelle Klärung für die meist auch emotional belastete Auseinandersetzung bieten wir Ihnen an.
Die Anteile zwischen Ehegatten und Kindern sind nicht immer gleich hoch und der Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten errechnet sich meist mit vielen Tücken.
Verkehrsrecht
Auto kaputt, verletzt - und was dann?
Sowohl die Klärung allgemeiner Forderun-gen für die Reparatur des Fahrzeuges, die damit verbundenen hohen Neben-Kosten sowie Körperschäden unterfallen dem zivil-rechtlichen Bereich des Verkehrsrechtes.
Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Ordnungsvergehen im Straßenverkehrs unterliegen dem Ordnungswidrigkeitenrecht - in schweren Fällen kommt das Verkehrsstrafrecht zum tragen. Erfolgreiche Verteidigung und Vertretung für Sie in diesen Vorgängen ist unser Ziel.