Neuer Bedarfssatz für volljährige Kinder mit eigenem Hausstand

Zum 01.01.2020 ist auch der angemessene Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand gestiegen. Er beträgt in der Regel jetzt monatlich 860 EUR. Darin sind enthalten Kosten für Unterkunft (einschließlich umlagefähiger Nebenkosten) und Heizung bis zu 375,00 EUR.

Nicht enthalten sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder Studiengebühren.