Coronavirus und Mietzahlung

Durch die zuständigen staatlichen Stellten wurde eine Vielzahl von Beschränkungen des öffentlichen Lebens in Deutschland verfügt. Infolge dieser Einschränkungen sind finanzielle Engpässe und hohe Einnahmeverluste bei Firmen, Gewerbetreibenden und Privatpersonen denk- bzw. absehbar. Demgegenüber müssen laufende Belastungen, insbesondere Mietzahlungen, erfüllt werden, welche für viele Mieter einen erheblichen Betrag Ihrer monatlichen fixen Ausgaben darstellen.

Bei Zahlungsschwierigkeiten raten wir Ihnen als Mieter dringend dazu, ihren Vermieter zu kontaktieren, damit eine gemeinsame Lösung für den Fortbestand des Mietverhältnisses gefunden werden kann.

Auf keinen Fall sollten Sie als Mieter die fällig werdenden Mietzahlungen unkommentiert aussetzen. Eine solche Nichtzahlung stellt auch in Krisenzeiten eine Vertragspflichtverletzung dar, unabhängig davon, ob der Betrieb Ihres Gewerbes oder Ihr Leben durch behördliche Maßnahmen eingeschränkt worden ist. Dies deswegen, da die Ihrerseits angemietete Mietwohnung oder Immobilie durch die Maßnahmen der Behörde zur Bekämpfung des Coronavirus keinem Mangel unterliegt und somit eine Mietminderung nicht in Betracht kommt.

Da auch Vermieter auf die mit den Mietobjekten erzielten Einnahmen angewiesen sind, muss allen Parteien angeraten werden, bestehende Mietvertragsverhältnisse, welche ausschließlich aufgrund von mit der Coronakrise einhergehenden Finanzschwierigkeiten gefährdet sind, zu erhalten.

Gern steht Ihnen unser Rechtsanwaltskollege Bergmann für sämtliche Fragen zu der derzeit gegebenen, für alle Seiten neuen rechtlichen Situation im Mietrecht mit Rat und Tat zur Seite.