Aktuelles im Verkehrsrecht

Eine Prüfung von Geschwindigkeitsüberschreitungen kann sich lohnen!

Der Saarländische Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 05.07.2019 festgestellt, dass Messungen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Traffistar S 350 der Firma Jenoptik das Grundrecht des Betroffenen auf ein faires Verfahren verletzt.

Hintergrund ist, dass in dem genannten Gerät die Messwerte nicht gespeichert werden, sondern nur das Ergebnis einer Geschwindigkeitsberechnung auf Grundlage der nicht gespeicherten Messwerte. So ist es dem Betroffenen, seinem Verteidiger und einem hinzuzuziehenden Sachverständigen nicht möglich, die Korrektheit der Messung nachvollziehen zu können. Weitere vergleichbare Verfahren sind vor den Landesverfassungsgerichten in Rheinland/Pfalz und Baden-Württemberg anhängig. Es bleibt abzuwarten, ob diese sich der Auffassung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes anschließen. Dies hätte eine deutliche Signalwirkung für sämtliche andere Landesverfassungsgerichte. Jedenfalls liefert das genannte Urteil sehr gute Argumente, ein hiesiges Gericht zu einer genaueren Prüfung des Messverfahrens zu veranlassen. Aufgrund dessen, dass auch andere Messgeräte die Grundmesswerte einer Geschwindigkeitskontrolle nicht speichern, empfiehlt sich regelmäßig die anwaltliche Überprüfung eines Bescheides wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen.